Widerrufsbestimmung

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312 b BGB. Es heißt in § 312 b Abs. 3 Nr. 6:

 

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen

 

Der Veranstalter räumt dem Gast ein freiwilliges Widerrufsrecht bis zum Datum der jeweils fälligen Zahlung ein.

 

AGB

 

1. Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen des Veranstalters der Homburger Wiesn, TOB events - Thorsten Bruch und den Gästen des Oktoberfestzeltes „Homburger Wiesn“.

 

2. Reservierungshandling – Ausgabe Wertmarken - Tischreservierungen

 

  • Die Einlassbändchen und Wertmarken werden generell nicht versendet. Die Ausgabe der Reservierungsunterlagen    findet am 24.09.2025 von 16-20 Uhr im Vorfeld der Wiesn im Festzelt und am jeweiligen Veranstaltungstag ab 16 Uhr  vor dem Zelt statt.

 

  • Die reservierten Tische müssen zu der bestätigten Uhrzeit von mind. 1 Person zur Aufrechterhaltung der                        Reservierung besetzt werden. Der Veranstalter kann danach nicht mehr für die Plätze garantieren.

 

3. Gültigkeiten

 

  • Die Wertmarken sind an allen Veranstaltungstagen der Homburger Wiesn im laufenden Jahr gültig. Eine                        Rücknahme von Wertmarken, die im Rahmen der Reservierung erworben wurden, ist generell nicht möglich.

 

  • Die Bierwertmarken gelten für alle Getränke, die direkt bei den zuständigen Servicemitarbeitern bestellt werden können und an den Schänken im Direktverkauf. Die Wertmarken können nicht in der Cocktailbar  oder in der Schnapsbar eingelöst werden.

 

  • Die Wertmarken für das ½ Hendl gelten ausschließlich für ein ½ Hendl oder ersatzweise für einen Salat (vegetarisch) oder eine Portion Käsespätzle (vegetarisch). Die Servicemitarbeiter können kein anderes Gericht für diese Wertmarke buchen, auch nicht, wenn der Mehrpreis aufgezahlt wird.

 

4. Allgemein

 

  • Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem  Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

 

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Bedarf den Reservierungsbereich gleichwertig zu ändern.

 

  • Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch auf einen Tisch im Folgejahr herzuleiten. Es ist gemäß den Vorjahren aber geplant, die Tische den Vorjahresgästen wieder optional anzubieten.

 

  • Es dürfen keine Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Der Veranstalter behält sich Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen vor (insbesondere Taschen und Rucksäcke).

 

  • Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (bes. des Gesundheitsschutzgesetzes –Rauchverbot im  Festzelt!) wird der Gast des Zeltes verwiesen.

 

  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.

 

  • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

 

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das musikalische Programm zu ändern.

 

  • Aus Jugendschutzgründen dürfen Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ab 18 Uhr ins Festzelt (Erziehungsbeauftragung/Muttizettel werden nicht akzeptiert). Personen, die zum  Zeitpunkt der Veranstaltung über 16 aber unter 18 Jahren sind, müssen das Festzelt leider um 24 Uhr verlassen.

 

  • Sollte das Oktoberfest nicht stattfinden oder zu den reservierten Terminen ein Festzeltbetrieb nicht möglich sein –gleichgültig aus welchen Gründen –so gilt die Reservierung als nichtig. In diesen Fällen wird der Preis für die anlässlich der Reservierung gekauften Wertmarken/ Einlassbändchen bei Rückgabe erstattet.

        Ansonsten bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Festwirt.

 

 

5. Datenverwendung

 

Der Veranstalter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Besteller stimmt dem ausdrücklich zu. Der Veranstalter ist berechtigt, bis auf  Widerruf, den Namen / Firma des Bestellers auf ausgehängten Reservierungslisten und Tischschildern zu nennen. Ein Widerspruch ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Der Veranstalter verpflichtet sich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einzuhalten. Hinweise zum Datenschutz unter: https://www.homburger-wiesn.de/privacy